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Energiesparberatung vor Ort

Hierbei wird der Ist-Zustand Ihres Gebäudes bei einer Begehung durch den Energieberater aufgenommen. Die Wandaufbauten werden ermittelt, die Flächen erfasst bzw. mit den eventl. vorhandenen Zeichnungen abgeglichen sowie die Daten Ihrer Heizungsanlage dokumentiert.

Über die so erhaltenen Daten errechnet der Berater den benötigten Energiebedarf zur Beheizung Ihres Gebäudes nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Im nächsten Schritt werden verschiedene Modernisierungsvarianten angelegt und in einem Bericht dokumentiert.

Anhand des Berichts erkennen Sie, wie hoch die Brennstoff-Einsparung durch die einzelne Modernisierung ist und wann sich diese Maßnahme amortisiert.

Es besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für diese Energiesparberatung vom BAFA* zu erhalten.

Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung durch einen zugelassenen Energieberater, wenn die Baugenehmigung für das Gebäude in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 erteilt wurde und überwiegend, d.h. mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche, zu Wohnzwecken genutzt wird.

Der Antrag auf Zuschuss der Vor-Ort-Beratung wird von Ihrem Energieberater beim BAFA* gestellt.

Textfeld:

BAFA* - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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