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In der heutigen Zeit sind Bodengutachten für jedes Bauvorhaben, also auch Einfamilienhäuser, unerlässlich. Der Grund hierfür liegt zunächst in der Planungssicherheit der Bauherren. Neben der klassischen Begründung sind in den letzten Jahren neue zwingende Argumente für die Erkundung des Untergrundes in den Vordergrund getreten.

 

Kostenminimierungen aufgrund der Erkenntnisse des Baugrunds und der Grundwassersituation. Vermeidung von nachträglichen Kosten und Nachfinanzierungen, da von Grund auf sicher geplant werden kann.

 

Früher übliche Zielsetzung, auf der 120%-ig sicheren Seite zu bauen, trifft heute nicht mehr zu. Heute muss es heißen: „Hosenträger und Gürtel“ ist einer zu viel, 100% Sicherheit reicht völlig aus, auch für mehr als 100 Jahre Substanzerhalt.

Festlegung der Aushub-Böden und Klassifizierung bezüglich Verwertung/Entsorgung, Kostensicherheit im Vorfeld der Baumaßnahme.

 

Aufwand zur Herstellung der Baugrube (Böschungswinkel, Verbau).

Exakte Bestimmung der Tragfähigkeit des Baugrunds, um die Statik den individuellen Bedürfnissen anzupassen und nicht teure, unnötige Maßnahmen zu erzwingen.

Sicherheit im Sinne von Altlasten und dem Bundes-Boden-Schutzgesetz. Klarheit über Schadstoffe, Bodenverunreinigungen und damit Möglichkeit der Rückgriffsregelung auf den Vor-Eigentümer bzw. Verursacher. Verhinderung einer Kostenexplosion.

Klarheit über umweltgerechte Versickerungsmöglichkeiten des Regenwassers. Bei Eignung entfällt Kanaleinleitung.

Sind nasse Keller zu befürchten aufgrund von Grundwasseranstiegen, Schichtenwässern oder Stauwässern.

Gesteigertes Bedürfnis der Rechtssicherheit über erworbenes Grundstück.

                                                         Weitere Informationen finden Sie hier:

                                                                      

 

www.stephan-brauckmann.de

Aufgaben des Bodengutachters bei einem Bauvorhaben.

 

Gewerk: Bodengutachten / Geologie

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